Personenkreis / Betreute Personen
Aufgenommen werden:
Erwachsene Frauen und Männer mit einer seelischen Behinderung, die eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII benötigen.
Unsere alltagspraktischen Angebote bieten bei den Folgeerscheinungen einer seelischen Behinderung, wie zum Beispiel Antriebslosigkeit, Verwahrlosungstendenzen oder sozialem Rückzug eine
aktivierende Unterstützung und die Möglichkeit des Lebens in einer sozialen Gemeinschaft. Bei der Stabilisierung des Abstinenzverhaltens nach einer chronischen Suchterkrankung sind die
tagesstrukturierenden Beschäftigungsangebote der Einrichtung hilfreich.
Die Notwendigkeit der Aufnahme in unserer Einrichtung ergibt sich bei o. g. Personenkreis abhängig vom Schweregrad der Erkrankung und vorliegenden Ressourcen in der Regel aus der Teilhabeeinschränkungen
nicht (mehr) in einer eigenen Wohnung leben zu können aufgrund:
· Lebens- und Gesundheitsgefährdung durch fehlende Abstinenzfähigkeit
· Versorgungsmängel im eigenen Haushalt und deutliche Einschränkung der Selbstversorgungsfähigkeit
· Vereinsamung und Isolation
Hinzukommen können Schwierigkeiten durch:
· Drohende oder bestehende Wohnungslosigkeit
· Einschränkung der alltagspraktischen Fähigkeiten