2. Personenkreis
Das Angebot wendet sich an noch nicht eingeschulte Kinder, die eine körperliche, seelische und/ oder kognitive Beeinträchtigung oder Entwicklungsstörung aufweisen bzw. von einer bedroht sind und somit die Voraussetzungen nach § 79 SGB IX erfüllen. Außerdem muss vor Beginn der Maßnahme eine Bewilligung des Kreises Schleswig-Flensburg vorliegen.
Durch das Angebot werden individuelle Entwicklungsgefährdungen für das Kind vermindert, welche die Entwicklung seiner Kompetenzen, seines Selbstkonzeptes oder seiner sozialen Teilhabe beeinträchtigen können.
Dies betrifft insbesondere Kinder, die:
- sich nicht altersangemessen entwickelt haben in bspw. Grob- und Feinmotorik, Sprache, Spielverhalten, Wahrnehmung oder Sozialverhalten
- keine altersgemäße Lebensgestaltung führen können
- sich als anders bzw. ausgegrenzt erleben und Unterstützung im Gruppenalltag benötigen.
- Selbst- bzw. fremdverletzendes Verhalten (über einen längeren Zeitraum) zeigen
- Hyperkinetische Auffälligkeiten z.B. hohes Maß an Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität oder Impulsivität zeigen.
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten zeigen, wie sehr starke und wiederkehrende Wutausbrüche, Aggressivität, zerstören von Gegenständen, lügen oder stehlen
- Emotionale Auffälligkeiten wie extreme Trennungsangst oder soziale Ängste zeigen.
- Weglauftendenzen zeigen.
„Leichte pflegerische Tätigkeiten“ wie Essensbegleitung und ggf. Unterstützung bei Körperpflege kann bis einschließlich Pflegegrad 2 durch die Teilhabebegleitung gewährleistet werden.