2. Personenkreis

Das Angebot wendet sich an noch nicht eingeschulte Kinder, die eine körperliche, seelische und/ oder kognitive Beeinträchtigung oder Entwicklungsstörung aufweisen bzw. von einer bedroht sind und somit die Voraussetzungen nach § 79 SGB IX erfüllen. Außerdem muss vor Beginn der Maßnahme eine Bewilligung des Kreises Schleswig-Flensburg vorliegen.

Durch das Angebot werden individuelle Entwicklungsgefährdungen für das Kind vermindert, welche die Entwicklung seiner Kompetenzen, seines Selbstkonzeptes oder seiner sozialen Teilhabe beeinträchtigen können.

Dies betrifft insbesondere Kinder, die:
  • sich nicht altersangemessen entwickelt haben in bspw. Grob- und Feinmotorik, Sprache, Spielverhalten, Wahrnehmung oder Sozialverhalten
  • keine altersgemäße Lebensgestaltung führen können
  • sich als anders bzw. ausgegrenzt erleben und Unterstützung im Gruppenalltag benötigen.
  • Selbst- bzw. fremdverletzendes Verhalten (über einen längeren Zeitraum) zeigen
  • Hyperkinetische Auffälligkeiten z.B. hohes Maß an Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität oder Impulsivität zeigen.
  • Auffälligkeiten im Sozialverhalten zeigen, wie sehr starke und wiederkehrende Wutausbrüche, Aggressivität, zerstören von Gegenständen, lügen oder stehlen
  • Emotionale Auffälligkeiten wie extreme Trennungsangst oder soziale Ängste zeigen.
  • Weglauftendenzen zeigen.

 

„Leichte pflegerische Tätigkeiten“ wie Essensbegleitung und ggf. Unterstützung bei Körperpflege kann bis einschließlich Pflegegrad 2 durch die Teilhabebegleitung gewährleistet werden.