6. Angebot und Finanzierung

Das Angebot bezieht sich auf § 79 SGB IX i.V. m. § 113 SGB IX (2. und 3.)

Die Finanzierung der oben genannten Leistung erfolgt über individuelle Bewilligungen durch den zuständigen Kostenträger für das anspruchsberechtigte Kind. Der zeitliche Umfang der Leistung orientiert sich am individuell notwendigen Bedarf des Kindes. Die Leistung findet in der Regel innerhalb der regelhaften Öffnungszeiten der Kita statt.