5. Mitarbeiter bzw. Struktur

In dem Leistungsangebot arbeiten Menschen mit einer ausgeprägten persönlichen Eignung für diese Tätigkeit. Wichtig ist Freude an der Arbeit mit Kindern sowie echtes Interesse, eine positive und wertschätzende Grundhaltung und eine liebevolle Sichtweise auf das Verhalten der Kinder. Interesse daran auf die Reise zu gehen und eine gute Beobachtungsgabe, um Stärken sowie Trigger zu erkennen, die eventuell verschüttet oder noch nicht erkannt wurden. Die mit den Kindern und nicht für sie handeln, einen Schutzraum für das Kind kreieren wollen und eine große Bereitschaft zum Austausch und zur Weiterbildung zeigen.

Voraussetzungen für Teilhabebegleiter:innen sind unter anderem Empathie, Akzeptanz von Kindern ohne Vorbehalt (Toleranz), Hilfsbereitschaft, Fähigkeit zur Wahrnehmung sowie der Wunsch zu unterstützen und die Lebenswelt der Kinder zu verbessern.

Ergänzt werden die persönlichen Kompetenzen durch tätigkeitsbezogene Qualifizierungen am Anfang des Berufseinstiegs sowie kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen sowie Anleitung durch eine heilpädagogische Fachkraft.

Zu den Weiterbildungsinhalten zählen Kenntnisse in folgenden Schwerpunkten:
  • Entwicklungspsychologische Grundlagen wie Entwicklungskonzepte, Bindungstheorie, Sprachentwicklung und heilpädagogischen Konzepten
  • Hygiene und Infektionsschutz wie Schulungspflichten, Lebensmittelrecht und -kontrolle, Mikrobiologie sowie persönliche und Betriebshygiene
  • Sauberkeitsentwicklung wie Anatomie und Physiologie, Ablauf der Sauberkeitsentwicklung, Ausscheidungsstörungen sowie praktische Tipps und Hilfestellungen
  • Krankheiten und Prävention in der Kita wie die rechtliche Situation (Infektionsschutzgesetz IfSG), infektiöse Krankheiten, Trägerpflichten und Anwendung von Notfallmedikamenten
  • Integration/ Inklusion von chronisch erkrankten Kindern wie allergische Erkrankungen und Anfallsleiden
  • Kommunikation mit Eltern wie Abgrenzung zu den Aufgabengebieten der pädagogischen Fachkräfte und Regelungen über Benachrichtigung, Notfallnummern, Ersatzpersonen
Teilhabebegleitungen werden in folgenden Inhalten belehrt:
  • Umgang bzgl. Kindeswohlgefährdung §8a in Abgrenzung zu den Aufgaben der KiTa
  • Kinderschutz inklusive Gewalt- und Missbrauchsprävention in Abgrenzung zu den Aufgaben der KiTa
  • Bedarfsorientierte Begleitung von Kindern in der Kita
  • Aufgabe und Rolle der Teilhabebegleitung sowie Abgrenzung zu KiTa-Tätigkeiten
  • Umgang mit herausfordernden Situationen und herausforderndem Verhalten
  • Einführung in das jeweilige, individuelle Krankheitsbild, falls notwendig

Mit Hilfe dieser Inhalte gilt es, sowohl grundlegendes theoretisches Wissen als auch praktische Handlungsstrategien und Methoden zu vermitteln. Damit erweitert die Teilhabebegleitung ihre Fähigkeiten, um die individuellen Leistungen fundiert umzusetzen.

Am Ende dieser theoretischen Inhalte zum Einstieg, welche mittels Weiterbildungsmodulen, Informationsskripte und interner Videos vermittelt werden, finden jeweils Evaluationen der Inhalte statt. Damit gilt es sicherzustellen, dass sich die Informationen der Weiterbildungen bzw. einzelnen Module etabliert haben, welche zukünftig praktisch erprobt werden und den Teilnehmer:innen zunehmend Handlungssicherheit bieten. Diese Inhalte werden anschließend extern und intern zertifiziert. Jede Teilhabebegleitung erhält zudem interne Verfahrensanweisungen und Notfallpläne, um in heraufordernden Situationen handlungsfähig zu bleiben.