4. Leistungen
Zu Beginn der Leistung wird ein individueller heilpädagogischer Förderplan erstellt und mit allen Beteiligten besprochen. In den Erst- und Aufnahmegesprächen werden sowohl die Wünsche und Erwartungen der Personensorgeberechtigten als auch der individuelle Betreuungs- und Förderungsbedarf des Kindes erfasst. Die geplanten individuellen Methoden und Ansätze werden im Alltag von der Teilhabebegleitung in Absprache mit der heilpädagogischen Fachkraft umgesetzt und laufend evaluiert und auf die sich verändernden Herausforderungen des Kindes zugeschnitten
Die Teilhabebegleitung bietet, angeleitet durch die heilpädagogische Fachkraft, beispielsweise verlässliche Begleitung des Kindes im Freispiel, Hilfestellung bei Gruppenaktivitäten und Angeboten der Einrichtung, Unterstützung gemeinsamer Spielprozesse mit anderen Kindern sowie Unterstützung und Anleitung mit alltagspraktischer Ausrichtung. Durch die heilpädagogische Fachkraft werden regelmäßige Perspektivwechsel angeboten und Beobachtungen sowie Fragen der Kitabegleitung gemeinsam reflektiert.
Heilpädagogische (Fach-) Leistungen sollen individuell unterstützen bei:
- Kommunikationsstörungen (Sprech- und Sprachstörungen wie z.B. Aussprachefehler, Stottern)
- Interaktionsstörungen (unsicheres, sozial zurückgezogenes oder enthemmtes Verhalten)
- Stereotypen Verhaltensweisen (auffällige Körperbewegungen wie ein Schaukeln des Oberkörpers oder mehrmaliges Flattern mit den Armen)
- Störungen der Wahrnehmung, Kognition und Motorik inkl. sensomotorischer Störungen
- Störungen im sozial-emotionalen Verhalten (wie z. B. Wutanfälle oder Weglauftendenzen)
Heilpädagogische (Fach-) Leistungen erhöhen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung sowie ihre Gemeinschaftsfähigkeit und ihre persönliche Entwicklung.
Dies gelingt insbesondere durch:
- Milderung oder Abwendung der (drohenden) Behinderung
- Auf das Kind zugeschnittene heilpädagogische Maßnahmen
- Sicherstellung der ganzheitlichen Förderung
- Erhalt und Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten
- Befähigung zur höchstmöglichen Selbstbestimmung / Eigenständigkeit und Inklusion
- Entwicklung des Kindes und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auch durch Partizipation
- Elternberatung
- Interdisziplinären Austausch
Die Leistung beinhaltet konkret:
- Eine feste Teilhabebegleitung pro Kind (nach Bedarfsfeststellung des zuständigen Kostenträgers)
- Laufende Anleitung und Beratung durch eine heilpädagogische Fachkraft
- Direkte heilpädagogische Leistungen am Kind
- Regelmäßiger Austausch und Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten
- Erstellung und Fortführung einer ICF-orientierten Förder- und Teilhabeplanung
- Fortbildung, Supervision, Teamsitzung und kollegiale Fallberatung
- Regelmäßiger Austausch mit der fallführenden Sachbearbeitung des Kreises Schleswig-Flensburg

Insgesamt stellt die Leistung somit eine individuelle Betreuung und Begleitung des jeweiligen Kindes im Kontext der Kindertagesstätten dar. Der Umfang der Förderung und Begleitung ist einzelfallbezogen und richtet sich nach dem individuellen Teilhabebedarf, der vorab im Gesamtplanverfahren durch den Kostenträger festgesetzt wird. Basierend auf diesem Gesamtplan werden Schwerpunkte im individuellen Förderplan gebildet, welcher gemeinsam mit der heilpädagogischen Fachkraft und der Teilhabebegleitung entwickelt und anschließend sowohl mit der zuständigen Kitafachkraft als auch mit den Personensorgeberechtigten besprochen wird.
Leistungen der heilpädagogischen Fachkraft:
Die Aufgabe der heilpädagogischen Fachkraft ist es, Faktoren für eine belastende Situation des Kindes zu erkennen und Möglichkeiten zu schaffen diese zu verändern. Dies gilt es handlungs- und alltagsorientiert in der Lebenswelt der Kinder umzusetzen und geschieht verlässlich und unabhängig von den personellen Ressourcen in der Kita.
Sensible und ganzheitliche Beobachtungen des Kindes, Kennenlernen seiner Umwelt, Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten, Fallbesprechungen und interdisziplinärer Austausch führen zum Erkennen von Bedürfnissen und Hindernissen. Das heilpädagogische Fachwissen über Gene, Anamnese und Ist-Zustand, Ressourcen, Defizite und Belastungen ist wichtig, um ein ganzheitliches Bild von dem Kind, seiner individuellen Lebenswelt und seinen Ressourcen zu erhalten.
Konkrete heilpädagogische Fördermaßnahmen sind insbesondere:
- Heilpädagogisches Spiel
- Wahrnehmungsförderung und sensorisch-integrative Förderung
- Bewegungsangebote und Psychomotorik/ Basalpädagogische Aktivierung
- Sprach- und Kommunikationsförderung
- Biographiearbeit
- Bedarfsorientierte Diagnostik (wie ET 6-6)
- Unterstützen beim Aufbau sozialer Beziehungen insbesondere zur Teilhabe am gemeinsamen Spiel
- Interaktionsfähigkeit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit sowie eigenständige Handlungsplanung fördern
- Lebenspraktischen Fähigkeiten erweitern
- Fachberatung und Unterstützung bzgl. struktureller, räumlicher und personeller Veränderung
- Hypothesenbildung unter Einbeziehung des bio-sozialen-Modells und Erprobung
- Beobachtung und Dokumentation
Diese Maßnahmen orientieren sich am individuellen Förderbedarf des Kindes.
Hinzu kommen Leistungen in Form von:
- Schulung und (Fach-) Beratung der Teilhabebegleitung
- Einsatzplanung der Teilhabebegleitungen
- (Fach-) Beratung der Personensorgeberechtigten
- erstellen und fortführen einer ICF-orientierten Förder- und Teilhabeplanung
- Interdisziplinärer Austausch und Netzwerkarbeit
- Verwaltungsanteile für Organisation
- Fallmanagement
- vermitteln des Verständniskonzeptes zur Lebenssituation des Kindes
- vor- und nachbereiten der direkten heilpädagogischen Arbeit
- Fortbildung, Supervision, Teamsitzung und kollegiale Fallberatung

Leistungen der Teilhabebegleitung:
Durch die individuelle Teilhabebegleitung wird das Kind im KiTa-Alltag als Akteur seiner eigenen Entwicklung gesehen, was eine möglichst freie Entfaltung und Orientierung innerhalb des Systems ermöglicht.
Zudem unterstützt die Teilhabebegleitung das jeweilige Kind durch Ansprache der Worte, Mimik und Gestik sowie durch das Benennen der Bedürfnisse bezogen auf die einzelnen Situationen des Kitaalltags, um für Stabilität im Selbstbild des Kindes zu sorgen. Es gilt, das Verhalten wahrzunehmen und zu verstehen.
Zu den Leistungen der Teilhabebegleitung gehören konkret:
- Entsprechende Begleitung und Unterstützung im Kita-Alltag zur höchstmöglichen Teilhabe
- Wertfreie und achtsame Beobachtung (Verhalten wahrnehmen, verstehen und darauf reagieren) sowie achtsames Zuhören
- Bindungs- und Orientierungsangebote sowie Präsenz zeigen (Rückmeldung geben und das Tun des Kindes beschreiben)
- Stärkung der Impulskontrolle und Regulationsmöglichkeiten
- Konflikt- und Krisenbewältigung begleiten
- Gestellte Aufgaben erklären, ggf. Hilfestellungen geben und Übergänge gestalten
- Erhalt und Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten/ sowie erkennen, aktvieren und nutzen von Ressourcen
- Sicherheit und Schutz bieten
- Unter Anleitung durch differenzierte Beobachtungsverfahren relevante Informationen an die heilpädagogische Fachkraft weiterleiten und gemeinsam Fördermöglichkeiten besprechen
In der jeweiligen KiTa finden mindestens jährliche Entwicklungsgespräche mit allen Beteiligten auf Grundlage des Teilhabe- und Förderplans statt. Hier findet ein Austausch über die Kindesentwicklung und ggf. die Entwicklung weiterer Fördermöglichkeiten statt.
Abgrenzung zum Kita-Alltag:
Die Teilhabebegleitung übernimmt im Alltag keine Tätigkeiten, für die eine vertiefte pädagogische Ausbildung notwendig ist (Leitung einer Gruppe, reguläre im Konzept vorgehsehen Entwicklungsgespräche sowie Beobachtung und Dokumentation, konzeptionelle Arbeit). Sie ist im Kita-Alltag immer gemeinsam mit einer pädagogischen Fachkraft tätig. Zudem stellt das Leistungsangebot eine Individualleistung dar, welche sich auf das jeweilige zu unterstützende Kind bezieht.