Personenkreis / Betreute Personen



Aufgenommen werden:

Erwachsene Frauen und Männer mit einer seelischen Behinderung, die eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII benötigen.

Unsere alltagspraktischen Angebote bieten bei den Folgeerscheinungen einer seelischen Behinderung, wie zum Beispiel Antriebslosigkeit, Verwahrlosungstendenzen oder sozialem Rückzug eine aktivierende Unterstützung und die Möglichkeit des Lebens in einer sozialen Gemeinschaft. Bei der Stabilisierung des Abstinenzverhaltens nach einer chronischen Suchterkrankung sind die tagesstrukturierenden Beschäftigungsangebote der Einrichtung hilfreich.

Die Notwendigkeit der Aufnahme in unserer Einrichtung ergibt sich bei o. g. Personenkreis abhängig vom Schweregrad der Erkrankung und vorliegenden Ressourcen in der Regel aus der Teilhabeeinschränkungen nicht (mehr) in einer eigenen Wohnung leben zu können aufgrund:

· Lebens- und Gesundheitsgefährdung durch fehlende Abstinenzfähigkeit
· Versorgungsmängel im eigenen Haushalt und deutliche Einschränkung der Selbstversorgungsfähigkeit
· Vereinsamung und Isolation

Hinzukommen können Schwierigkeiten durch:
· Drohende oder bestehende Wohnungslosigkeit
· Einschränkung der alltagspraktischen Fähigkeiten

Es können Personen mit folgenden Beeinträchtigungen betreut werden:

Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-F19)
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20-F29)
Affektive Störungen (F30-F39)
Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F42, F48)
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F50.8,F51,F55)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60, F68)
Entwicklungsstörungen (F80,F88)
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F93,F95,F98)
organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (F06,F07)
Zustand nach alc. abusus (z.B. Korsakow-Syndrom)


Nicht aufgenommen werden Personen, die:

im Sinne des SGB XI (Pflegestufe 2-3) pflegebedürftig sind
eine illegale oder legale, akute Drogenproblematik haben
in einer akuten psychischen Krise sind
akut selbstgefährdend und / oder fremdgefährdend sind