Johannistal Schleswig - Wohnungen und Wohngruppen für Menschen mit seelischen Behinderungen

Qualifizierte Assistenz

Menschen, die im eigenen Wohnraum leben und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, können Leistungen zur Teilhabe in Form von Assistenz nach §78 SGB IX erhalten. Die Johannistal Soziale Dienstleistungen gGmbH bietet Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags für Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Unser Ziel ist es, Menschen, die mit einer psychischen Erkrankung leben, dabei zu unterstützen, ihren Alltag möglichst selbstständig, selbstbestimmt und ihren eigenen Vorstellungen entsprechend zu bewältigen. Wir knüpfen an dem an, was der oder die Einzelne bereits kann und bauen in gemeinsamer Zusammenarbeit mit ihm oder ihr die Fähigkeiten weiter aus, die zum Erreichen der persönlichen Ziele benötigt werden. Wir sehen unser Handeln stets auf Augenhöhe und voller Wertschätzung gegenüber unseren KlientInnen und unsere Arbeit als eine moderne Sozialarbeit, die Hilfe zur Selbsthilfe leistet und gleichzeitig losgelöst vom Einzelfall gegen Stigmatisierung, Ausgrenzung und Ungerechtigkeit gegenüber Menschen mit Teilhabeeinschränkungen eintritt.

Eine qualifizierte Assistenz kann z.B. folgende Bereiche des Lebens unterstützen:

• Entwicklung einer Tagesstruktur

• Allgemeine Erledigungen des Alltags wie beispielsweise die Haushaltsführung

• Umgang mit finanziellen Mitteln

• Gestalten sozialer Beziehungen

• persönliche Lebensplanung

• Teilhabe am gemeinschaftlichen, politischen und kulturellen Leben

• Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten, Interessen und Hobbys

• Leistungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Erkrankung

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit einer Ansprechperson bieten wir außerdem eine Rufbereitschaft an, die außerhalb der Kernarbeitszeiten der Bezugsassistenz erreichbar ist und im Bedarfsfall auch aufsuchend tätig wird.

Kompensatorische Assistenz / Übernahmeassistenz

Sofern die Bedarfsermittlung beim Kostenträger eine Übernahme einzelner Tätigkeiten im Alltag vorsieht, können KlientInnen außerdem eine kompensatorische Assistenz nutzen.

Kompensatorische Assistenz soll Teilhabeeinschränkungen ausgleichen, die über einen längeren Zeitraum bestehen und in der Regel nicht mehr gemindert werden können. Die nicht mehr ausführbaren Tätigkeiten werden dann von einer Assistenzkraft übernommen. Konkret kann das beispielhaft folgende Bereiche betreffen:

• Unterstützung bei Tätigkeiten im Haushalt

• Begleitungen bei Freizeitaktivitäten, Einkäufen oder Amts- und Behördengängen

• Übernahme von Einkäufen

Wie bekomme ich diese Assistenzleistungen?

Um Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach §76 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Der zuständige Träger ist je nach individuellem Fall unterschiedlich. Erste Informationen und auch Unterstützung bei der Antragsstellung können sie von der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) erhalten.

EUTB Schleswig | www.teilhabeberatung.de

Telefon | 04621 42 777 80

Personen



Kontakt Schleswig

Johannistal Soziale Dienstleistungen gGmbH
Leitung: Patrick Eser / Benjamin Leibold
Ilensee 4
24837 Schleswig

Telefon: 0 46 21 / 99 51 - 300
Telefax: 0 46 21 / 99 51 - 333
Email: ambulant@johannistal.net


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Kontakt Flensburg

Johannistal Soziale Dienstleistungen gGmbH
Leitung: Nina Loger
Holm 55
24937 Flensburg

Telefon: 0 461 / 500 899 - 40
Telefax: 0 461 / 500 899 - 49
Email: ambulant-fl@johannistal.net


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